StartAktuellNachrichtenMarco Brunotte: Schnelle Strafverfolgung im Fall des SS-Manns Erich Steidtmann

Marco Brunotte: Schnelle Strafverfolgung im Fall des SS-Manns Erich Steidtmann

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23. Juli 2010

Im April 2010 sorgte der Fall „Erich Steidtmann“ für weltweite Aufmerksamkeit. Es gab neue Beweise gegen den ehemaligen SS-Hauptsturmführer und Polizeihauptmann, der an der Ermordung von mehr als 30.000 Menschen im Warschauer Ghetto und im Raum Lublin beteiligt gewesen sein soll. Zu einer Verurteilung des mittlerweile 95jährigen Langenhagener ist es nie gekommen. „Es ist eine Pflicht des Rechtsstaates auch 65 Jahre nach Kriegsende Kriegsverbrecher und NS-Massenmörder vor ein Gericht zu stellen“, fordert Marco Brunotte, Landtagsabgeordneter der SPD für Langenhagen. Deshalb hat er den Fall Steidtmann mit einer Anfrage zum Thema im Landtag gemacht.

In der Vergangenheit sei bereits mehrfach folgenlos gegen Erich Steidtmann durch verschiedene Staatsanwaltschaften ermittelt worden. Aufgrund schlechter Beweislagen konnten nicht ausreichend Anhaltspunkte für eine Klage gefunden werden. „Das ist leider auch eine Frage der personellen Ressourcen bei den Staatsanwaltschaften“, sagt Marco Brunotte, „dass darf jedoch nicht dazu führen, dass heutzutage umfangreiche NS-Kriegsverbrecherprozesse nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel im Fall John Demjanjuk, durchgeführt werden.“ Die Niedersächsische Landesregierung müsse eine ausreichende, personelle Ausstattung bei der Staatsanwaltschaft Hannover ermöglichen, um die Ermittlungen zeitnah und umfassend führen zu können. Bei Bedarf müssten neben Staatsanwälten auch Historiker hinzugezogen werden. Mit seiner Anfrage wolle er auch einen Einblick in den aktuellen Ermittlungsstand und die Bemühungen der Staatsanwaltschaft Hannover erhalten, betont Marco Brunotte.

„Es darf nicht sein, dass bei der mittlerweile vorliegenden Faktenlage ein vermeintlicher NS-Massenmörder wie Erich Steidtmann ein weiteres Mal der Strafverfolgung entgehen kann“, sagt Brunotte. Dafür würden zu viele Beweise auf dem Tisch liegen. So trat Erich Steidtmann schon 1933 der SS bei (SS-Nummer 160 812). Er meldete sich freiwillig zur Wehrmacht, an die Ostfront, für den Einsatz im Warschauer Ghetto. Bei Befragungen im Jahr 1963 gab Steidtmann zu Protokoll, er habe sich für das Warschauer Ghetto „als Stoßtruppführer zur Ausräucherung und Einzelliquidierung von Widerstandsnestern freiwillig gemeldet.“ Von Oktober 1942 bis Anfang 1943 war er Kompaniechef und stellvertretender Kommandeur des III. Bataillons des SS-Polizeiregiments 22 in Warschau. Seine Einheit hat das Warschauer Ghetto bewacht. Er hat die 11. Kompanie der Polizeitruppe bei der „Januaraktion“ von 1943 befehligt, bei der mehr als 1.000 Juden erschossen und mehrere tausend zur „Vernichtung“ nach Treblinka abtransportiert worden sind.

Später wurde Erich Steidtmann Chef der 1. Kompanie des berüchtigten Hamburger Polizeibataillons 101, das im Distrikt Lublin zur Ermordung von Juden eingesetzt war. Bei den Massakern im Raum Lublin wurden damals etwa 30.500 Menschen ermordet. Am 3. und 4. November 1943 liquidierten SS und deutsche Polizei die drei letzten Konzentrationslager im besetzten Polen. In Majdanek, Trawniki, und Poniatowa erschossen sie rund 43.000 Juden. SS-Chef Heinrich Himmler hatte diese „Aktion Erntefest“ angeordnet, als Abschluss der „Aktion Reinhardt“, mit der das besetzte Polen „judenfrei“ werden sollte. Mit dabei war das Hamburger Reserve-Polizeibataillon 101 unter Führung von Steidtmann. Der Historiker Christopher R. Browning hat 1992 eine Monografie zu diesem Bataillon vorgelegt. Er kommt zu dem Schluss, dass es an praktisch jeder Phase beteiligt war, vom Ausheben der Massengräber bis zum Zusammentreiben der Opfer. Nur die Erschießung selbst übernahmen Spezialeinheiten.

„Das Simon-Wiesenthal-Center hat auf Grundlage eigener Recherchen Erich Steidtmann im Jahr 2010 auf die Liste der meistgesuchten Naziverbrecher weltweit gesetzt“, sagt Marco Brunotte, „schließlich handelt es zum um Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Erich Steidtmann gehört endlich vor ein deutsches Gericht.“ Er werde deshalb am Ball bleiben und sich immer wieder über den aktuellen Stand informieren lassen. Es sei die wahrscheinlich letzte Möglichkeit, Steidtmann für seine Taten als ehemaligen SS-Hauptsturmführer und Polizeihauptmann zu belangen. Das sei man nicht nur seinen vermeintlichen Opfern schuldig.

So forderte Dr. Efraim Zuroff, Leiter des Simon-Wiesenthal-Centers in Jerusalem: „Die Liste der zehn meistgesuchten NS-Verbrecher ist nur die Spitze des Eisbergs. Wenn man den ukrainischen Befehlsempfänger Demjanjuk anklagt, kann man den deutschen Polizei-Offizier und SS-Führer Steidtmann nicht schonen.“


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